AGB
I. Geltung der Bedingungen/Angebote
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für zwischen der Pimenta-piripiri, Inhaberin Angelika Fernandes Costa (nachfolgend „Pimenta“; auch als „wir“ und „uns“ bezeichnet) und dem Kunden (nachfolgend auch als „Sie“ und „Ihnen“ bezeichnet) geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht Pimenta. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten Pimenta auch dann nicht, wenn diese den Kundenbedingungen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.
(2) Angebote von Pimenta sind in allen Teilen freibleibend, es sei denn, dass Pimenta diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
II. Vertragsschluss
(1) Verträge kommen mit Pimenta-piripiri, Inhaberin Angelika Fernandes Costa, Langer Lohberg 9, 23552 Lübeck, zustande.
(2) Das Produktangebot aus unserem Internet-Shop stellt kein Vertragsangebot von Pimenta dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Kaufverträge kommen durch die Annahme der Kundenbestellung durch Pimenta zustande. Bestellbestätigungen dienen lediglich der Bestätigung des Eingangs der Kundenbestellung und stellen noch keine Annahme des Kundenangebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Annahme des Kundenangebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt durch Pimenta durch eine gesonderte Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung durch Pimenta erfolgt per E-Mail an den Kunden. Mündliche Nebenabreden gelten nur, sofern Pimenta diese in der Auftragsbestätigung oder einer Ergänzung der Auftragsbestätigung per E-Mail dem Kunden bestätigt.
(3) Pimenta behält sich vor, von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Ware abzuweichen, soweit solche Abweichungen handelsüblich sind oder eine Verbesserung darstellen.
(4) Eine Beschaffenheits- oder Eigenschaftsgarantie der gelieferten Ware (z.B. zu Schärfe oder Geschmack) ist ausgeschlossen, es sei denn, Pimenta bestätigt oder garantiert in der Auftragsbestätigung ausdrücklich eine konkrete Eigenschaft oder Beschaffenheit der Ware.
III. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden an:
Pimenta-piripiri, Inhaberin Angelika Fernandes Costa
Langer Lohberg 9
23552 Lübeck
E-Mail: info@pimenta-piripiri.eu
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück erhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück gesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Die Waren müssen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an
Pimenta-piripiri, Inhaberin Angelika Fernandes Costa
Langer Lohberg 9
23552 Lübeck
zurückgesandt oder übergeben werden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Warten vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Diese Kostentragungspflicht besteht für Sie auch dann, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden können.
Handelt es sich um nicht paketversandfähige Ware – sogenannte Speditionsware – haben Sie die Speditionskosten für die Rücksendung der Waren bis zu einem Betrag von maximal 40,00 EURO zu tragen. Darüber hinausgehende Speditionskosten werden wir Ihnen gegen Nachweis erstatten.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurück zu führen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
IV. Preise
(1) Sämtliche Preise gelten in Euro ab dem Sitz von Pimenta in Lübeck zuzüglich gesondert ausgewiesener Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Art der Verpackung und der Versendung erfolgt nach dem Ermessen von Pimenta und nach der auf der Webseite einsehbaren aktuellen Liefer- und Versandkostentabelle, soweit Pimenta mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen hat.
(2) Preisänderungen behält sich Pimenta bei der Anforderung und Abnahme abweichender Mengen gegenüber dem vereinbarten Umfang durch den Kunden vor.
V. Zahlungsbedingungen, Schadenspauschale
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Pimenta 14 Tage nach dem Datum der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Pimenta über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Im Falle einer Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheckbetrag dem Konto von Pimenta bei der Postbank Hamburg zur IBAN DE57 2001 0020 0020 4302 05 zum SWIFT/BIC PBNKDEFF gutgeschrieben ist.
(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Pimenta anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
(3) Ansprüche aus der Geschäftsverbindung darf der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Pimenta abtreten.
(4) Ist Pimenta berechtigt, von dem Kunden Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, hat der Kunde pauschal 15 % der Vertragssumme zu zahlen. Die Geltendmachung weiter gehender Ansprüche bleibt Pimenta vorbehalten. Dem Kunden ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass Pimenta ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale von 15 % der Vertragssumme entstanden ist.
VI. Lieferung/Lieferfrist
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Sofern Pimenta mit dem Kunden einen Liefertermin oder eine Frist ausdrücklich vereinbart hat, beginnt diese mit dem Tage dem Eingang der Zahlung der vereinbarten Vergütung auf das Konto von Pimenta. Da die Waren von Pimenta frisch zubereitet werden, ist die vollständige Zahlung der vereinbarten und abgerechneten Vergütung durch den Kunden Voraussetzung der Lieferung.
(2) Für den Standardversand der bestellten Waren an den Kunden gelten unsere Preise gemäß unserer Liefer- und Versandkostentabelle auf unserer Webseite. Wünscht der Kunde eine andere Versandart, z.B. einen Expressversand, hat der Kunde die über die gesondert ausgewiesenen Kosten des Standardversands entstehenden Mehrkosten zusätzlich zu tragen Im Falle des Widerrufs des Vertrages ist die Pimenta nicht verpflichtet, diese Mehrkosten zu erstatten.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen sowie aufgrund unverschuldetem Arbeitskampf, oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse bei Pimenta berechtigten Pimenta, den Liefertermin um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen - längstens jedoch für vier Wochen - hinauszuschieben. Pimenta und der Kunde sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die vorgenannten Gründe zu einer Terminverlängerung von mehr als vier Wochen führen; dem Kunden bleibt es unbenommen, zu einem früheren Zeitpunkt sonstige gesetzlichen Rücktrittsrechte - etwa wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung durch Pimenta - wahrzunehmen.
(4) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Pimenta für die Lieferung ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und ihrerseits aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen nicht beliefert wird. Erfolgt die Lieferung aus dem Deckungsgeschäft nicht innerhalb der Lieferfrist, ist Pimenta verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren, und sie ist dazu berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Ferner ist Pimenta verpflichtet, dem Kunden geleistete Anzahlungen zurückzuzahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen eines solchen Rücktritts ist ausgeschlossen.
(5) Pimenta ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen an den Kunden zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist Pimenta berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens und etwaiger Mehraufwendungen vom Kunden zu verlangen. Pimenta ist berechtigt, im Falle der Nichtabnahme der bestellten Ware vom Kunden einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Pimenta ein geringerer Schaden entstanden ist; Pimenta ist ihrerseits berechtigt, einen höheren, tatsächlich entstandenen Schaden aufgrund der Nichtabnahme nachzuweisen.
(7) Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
VII. Mängelansprüche/Haftung
(1) Weist die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel auf, ist insbesondere das auf den Waren angegebene Haltbarkeitsdatum für Lebensmittel bereits bei der Lieferung überschritten und/oder ist die Ware trotz eines geltenden Haltbarkeitsdatums im Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden ungenießbar, ist Pimenta nach Wahl des Kunden verpflichtet, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache dem Kunden zu liefern (Nacherfüllung), es sei denn, dass Pimenta aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Kaufrecht gemäß § 439 Abs. 4 BGB zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
(2) Etwaige Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware, es sei denn das Haltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln ist bereits vor Ablauf dieser Frist abgelaufen.
(3) Der Kunde hat Pimenta innerhalb der in vorstehendem Abs. (2) genannten Gewährleistungsfrist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zuzugestehen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Mangels oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen nach den nachfolgenden Bestimmungen bleibt unberührt.
(4) Pimenta haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(5) Darüber hinaus haftet Pimenta für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher Vertragspflichten verursacht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Verletzung sogenannter wesentlicher Vertragspflichten“). In diesem Fall haftet Pimenta jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Pimenta haftet unbeschadet des nachfolgenden Abs. (6) nicht für die einfache fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zugunsten von Pimenta gelten auch nicht in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit Pimenta Mängel der Kaufsache arglistig verschwiegen hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht, soweit Pimenta bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat im Rahmen der abgegebenen Garantie. Für Schäden, die auf der Verletzung einer abgegebenen Garantie beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Pimenta allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der abgegebenen Garantie erfasst ist.
(7) Soweit die Haftung der Pimenta nach dieser Ziffer VIII. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
(1) Pimenta behält sich bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren das Eigentum hieran vor (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde hat Pimenta von allen Zugriffen Dritter, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines (Mit-)Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat Pimenta alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Pimenta berechtigt, nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch Pimenta liegt ein Rücktritt vom Vertrag, ebenso stets in deren Pfändung durch Pimenta. Pimenta ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt; sie wird den Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anrechnen.
IX. Sonderbestimmungen für Unternehmer und Kaufleute
(1) Ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, die weiteren Bestimmungen dieses Abschnitts. Die Absätze (6) und (7) sind nur anwendbar, wenn der Kunde darüber hinaus Kaufmann ist.
(2) Soweit der Kunde eine juristische Person ist, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn er seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz hat. Stellt Pimenta nach Vertragsschluss fest, dass der Kunde als juristische Person seinen Sitz in einem anderen Staat hat, ist Pimenta berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Kunde hat Pimenta alle Umstände mitzuteilen, die seine Kreditwürdigkeit wesentlich negativ beeinflussen, insbesondere Zahlungsstockungen und die Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Werden Pimenta derartige negative Umstände bekannt, ist Pimenta nach ihrer Wahl berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Kunden für sämtliche bestehenden Vertragsbeziehungen zur Pimenta zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist Pimenta berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mit dem dann erfolgten Rücktritt verbundene Kosten hat ausschließlich der Kunde zu tragen.
(4) Für offenkundige Mängel leistet Pimenta in Abweichung zu den Regelungen in Ziffer VIII. gegenüber Unternehmern nur Gewähr, wenn der Kunde diese Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware Pimenta in Textform (z.B. Brief, E-Mail) anzeigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige an.
(5) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgen Lieferungen durch Pimenta grundsätzlich unversichert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald Pimenta die Sendung an die den Transport ausführende Person übergibt. Falls der Versand des Liefergegenstandes auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert wird, lagert Pimenta die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Weitergehende Ansprüche von Pimenta bleiben unberührt.
(6) Sofern der Kunde zudem Kaufmann ist, bestehen in Abweichung zu den Regelungen in Ziffer VIII. Mängelansprüche des Kunden nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(7) Zusätzlich zu den geltenden Regelungen in Abschnitt IX. behält sich Pimenta gegenüber Kunden, die Kaufleute sind, zusätzlich das Eigentum an der Vorbehaltsware vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Pimenta erfüllt hat. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt Pimenta bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen sicherungshalber ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehen (einschließlich der Saldoforderungen), und zwar unabhängig davon, ob der Kunde die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft hat; Pimenta nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung für dessen Rechnung im eigenen Namen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung widerruflich berechtigt. Die Befugnis von Pimenta, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Pimenta verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist, oder seine Zahlungseinstellung vorliegt. Andernfalls kann Pimenta verlangen, dass der Kunde Pimenta die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Pimenta verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von Pimenta die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Pimenta.
(8) Etwaige Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware, es sei denn, das Haltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln ist bereits vor Ablauf dieser Gewährleistungsfrist abgelaufen. Zwingende gesetzliche Verjährungs-und Haftungsvorschriften wie z.B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie, die Haftung für arglistiges, vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben von der verkürzten Gewährleistungsfrist nach Satz 1 unberührt. Für Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässigen oder vorsätzlich seitens der Pimenta verursachten Schäden verbleibt es damit ausdrücklich ebenfalls bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
(9) Das Widerrufsrecht gemäß Ziffer III. gilt nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
X. Datenschutzerklärung
(1) Pimenta erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Abwicklung und Erfüllung der abgeschlossenen Verträge; diese Nutzung der personenbezogenen Daten schließt auch die Weitergabe der Daten des Kunden an unsere mit der Vertragsabwicklung und –erfüllung beauftragten Lieferanten ein. Eine Weitergabe der Daten des Kunden an andere Dritte als unsere jeweiligen Lieferanten ist ausgeschlossen, es sei denn, wir sind hierzu aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen verpflichtet. Der Kunde hat hinsichtlich der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch uns ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
(2) Der Kunde erklärt vorsorglich und ausdrücklich mit seiner Bestellung bei Pimenta die Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Pimenta für die Abwicklung und Erfüllung der abgeschlossenen Verträge.
(3) Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit gegenüber Pimenta zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
(4) Erteilt der Kunde seine Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch uns nicht oder widerruft er diese, sehen wir es für uns gegebenenfalls im Einzelfall für nicht möglich an, die geschlossenen Verträge mit dem Kunden abzuwickeln und zu erfüllen. Wir behalten uns daher für den Fall der fehlenden Einwilligung oder im Falle des Widderrufs der Einwilligung durch den Kunde vor, vom Vertrag nach einem entsprechenden erneuten Hinweis an den Kunde zurück zu treten.
(5) Die Daten werden außerdem zur weiteren Pflege der dauerhaften Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verwendet, wenn dieser der Verwendung nicht gemäß Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO widerspricht. Mit endgültiger Beendigung der Geschäftsbeziehung durch den Kunden werden wir die gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden löschen. Der Kunde hat als Betroffener der von uns gespeicherten personenbezogenen Daten diesbezüglich Auskunftsrechte nach Art. 15 DSGVO, einen Berichtigungs- oder Löschungsanspruch unter den Voraussetzungen der Art. 16, 17 DSGVO, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, ein Widerspruchsrecht unter den Voraussetzungen der Art. 21 DSGVO sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Pimenta und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz nicht in Deutschland hat.
(2) Erfüllungsort für die Leistungen von Pimenta sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall der Regelungslücke.
Pimenta-piripiri, Inhaberin Angelika Fernandes Costa
Langer Lohberg 9
23552 Lübeck
E-Mail: info@pimenta-piripiri.eu
Stand: Juli 2018